1. Allgemeines –
Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäfts-beziehungen zwischen OrbiLingua und ihren Auftraggebern („Auftraggeber“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die Bedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB. 2. Umfang und
Ausführung von Leistungen Die Aufträge werden nach
den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. OrbiLingua ist
berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge sachverständiger Dritter zu
bedienen. 3. Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht Der Auftraggeber hat den
Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu
überlassen. Informationen und Unterlagen,
die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen
(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.). Fehler, die sich aus der
Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers. 4. Vertraulichkeit OrbiLingua verpflichtet
sich, über alle Projekte und ggfs. vertraglich oder
schriftlich festgelegte Vereinbarungen Vertraulichkeit zu wahren. OrbiLingua
verpflichtet sich weiterhin, alle an der Auftragserfüllung beteiligten
Personen zu gleicher Vertraulichkeit zu verpflichten. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der OrbiLingua zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei der OrbiLingua zurechenbarem Verlust des
Lebens des Auftraggebers. 5. Termine Ablieferungstermine werden
erst verbindlich, wenn sie von OrbiLingua bestätigt wurden. Ein Verzug tritt
erst nach Verstreichen einer schriftlich festgesetzten angemessenen Nachlieferungsfrist
ein. Nach Verstreichen dieser Frist kann die Annahme der Arbeit vom
Auftraggeber abgelehnt werden. Bearbeitungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der OrbiLingua die
Bearbeitung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
wesentlicher Kommunikationsmittel usw., auch wenn sie bei Unterauftragnehmern
der OrbiLingua eintreten – hat OrbiLingua auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OrbiLingua, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung bis
über den Ablauf der vereinbarten oder zugesicherten Bearbeitungs-zeit
andauert oder abzusehen ist, dass sie so lange andauern wird, ist der
Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. |
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6. Mängelbeseitigung OrbiLingua behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des endgültigen
Fehlschlagens der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 7. Haftungsbeschränkungen Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der OrbiLingua auf den nach
Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen der OrbiLingua. 8. Zahlungsbedingungen Alle in Angeboten und
Kostenvoranschlägen usw. genannten Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen außerhalb der EU sind
mehrwertsteuerfrei. Lieferungen in EU-Länder sind mehrwert-steuerfrei, falls
der OrbiLingua zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder Teilzahlung entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden. Bei Stornierung eines Auftrages werden bereits fertig gestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen sind sofort
nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Aufrechnung mit
Forderungen des Auftraggebers ist nur mit rechtskräftig fest- gestellten oder
unbestrittenen Forderungen zulässig. Gegenüber Unternehmern
haftet OrbiLingua bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
9. Eigentumsvorbehalt /
Urheberrecht Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der OrbiLingua. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Sofern in der Person des Übersetzers in Ausübung der Übersetzung Urheberrechte oder andere Schutzrechte entstehen, verbleiben diese ausdrücklich bei OrbiLingua. 10. Sonstige
Bestimmungen Bei Meinungsverschiedenheiten, die einen Auftrag, dessen Durchführung, eventuelle Mängel, sich ergebende Ansprüche oder andere Aspekte der vertraglichen Beziehungen betreffen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg. Stand: 09/2003 |